Bei aller Notwendigkeit der gerade angeordneten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bleibt es zwingend notwendig, diese in regelmäßigen zeitlichen Abständen auf ihre Verhältnismäßigkeit und das Konfliktpotential zu überprüfen, welches durch die teilweise faktische Aussetzung unserer Grundrechte in der Gesellschaft entsteht. Nichts währt ewig, auch nicht der Ausnahmezustand. Deshalb heißt er so. Es gibt derzeit eine von vielen erhoffte Veränderung im Denken und die damit verknüpfte Hoffnung, wir mögen als Gesellschaft durch diese Krise erkennen, dass ein Weiter-Wie-Bisher, ein Zurück-Zum-Bekannten nicht sinnvoll ist und sich damit eben auch einige elementare Dinge ändern sollten. Dazu zähle ich persönlich allerdings nicht den Verzicht auf meine Grundrechte als Bürger. Und ganz nebenbei sei angemerkt: Im Grundgesetz findet sich kein Artikel über das Grundrecht auf Billigflüge, auf rauschhaften Konsum von industriell produzierten Waren, auf Massentierhaltung, auf Autobahnen ohn Tempolimit, auf Ausbeutung und Verletzung der Menschenwürde, auf massive Umweltverschmutzung, auf Zukunftsvernichtung für die nachfolgenden Generationen, u.ä. Ganz im Gegenteil. Und nicht umsonst schließt der erste Teil mit Artikel 19 (2): In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. #lesteuergrundgesetz